Killerspiele
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Die genannten Spielgenres stellen nahezu alle Vertreter der gewaltdarstellenden Videospiele. Trotz der offenkundigen Unterschiede zu Schach gibt es doch noch einige Gemeinsamkeiten. Genauso wie Schach spielt man ein Videospiel nicht weil man Spaß daran hat die gegnerischen Spielfiguren umzukippen, sondern weil man seine Kräfte mit denen seines Kontrahenten messen und diesen schlussendlich überlisten will. Aber welche gewaltdarstellenden Videospiele werden nun warum als „Killerspiele“ betrachtet?
Welche Videospiele als “Killerspiel” bezeichnet werden
Während anfangs mit „Doom“ und „CounterStrike“ ausschließlich Ego-Shooter als „Killerspiele“ bezeichnet wurden – Ersteres, weil es die Täter beim Amoklauf von Littleton genutzt haben und Letzteres, weil es der bekannteste Ego-Shooter ist – müssen mittlerweile auch andere Genre mit dieser Bezeichnung leben.
Nach dem Amoklauf von Tessin berichtete die BILD, dass die Täter das Computerspiel „Final Fantasy VII“ gespielt hätten – fälschlicherweise mit einem martialischen Bild aus dem Film „Final Fantasy – Die Mächte in dir“ illustriert. Weder Film noch Spiel stechen durch besondere Gewaltdarstellungen hervor, so dass viele Gamer die Ernennung vom Rollenspiel „Final Fantasy VII“ zum „Killerspiel“ als Irrtum betrachtet haben. Möglicherweise meinte man eigentlich den Shooter „Final Fantasy VII – Dirge of Cerberus“ – der ist jedoch nicht für Computer erschien und kann daher nicht das Spiel gewesen sein, das auf der PC-Festplatte der Täter gefunden worden sein soll. Auch vom Politmagazin Panorama wurde „Final Fantasy“ ausversehen als Beispiel für ein „Killerspiel“ genannt – als man auf den Fehler hingewiesen wurde strich mach das Spiel aus der Aufzählung. Es gab ebenfalls Fälle, in denen das Onlinerollenspiel „World of Warcraft“ versehentlich als „Killerspiel“ dargestellt wurde. So führte z.B. der „Kölner Aufruf“ „World of Warcraft“ anfänglich als „Killerspiel“, ersetzte die Nennung aber dann durch den Ego-Shooter „Crisis“.
Als dann aber parallel zum Amoklauf von Winnenden vom Kriminalistischen Forschungsinstitut Niedersachen (KFN) eine Studie veröffentlicht wurde, wonach das vergleichsweise harmlose „World of Warcraft“ süchtig machen könnte, waren offenbar viele Journalisten überfordert. Unfähig zwischen dem Verdacht der Verrohung durch extreme Gewaltdarstellungen und der unabhängig von dem Gewaltgrad bestehenden Gefahr exzessiven Spielens zu unterscheiden wurde nun auch „World of Warcraft“ als „Killerspiel“ bezeichnet. Im Nachhinein kritisierte der Direktor des KFN, Christian Pfeiffer, „World of Warcraft“ auch wegen einiger moralisch verwerflicher Quests, die in der neusten Version des Spieles hinzugekommen sind. Seine Schwester, Regine Pfeiffer, erhob ebenfalls derartige Vorwürfe, so dass nun das Onlinerollenspiel „World of Warcraft“ als „Killerspiel“ gilt.
Auch bei dem nächsten Fall stand am Anfang das Unvermögen von Journalisten und Politikern zwischen zwei Dingen zu unterscheiden. Nachdem das Onlinerollenspiel „World of Warcraft“ als Killerspiel etabliert wurde kam es zu Verwechslungen mit dem Strategiespiel „Warcraft III“. So sprechen NZZ und Rheinischer Merkur vom „Strategiespiel „World of Warcraft“ während der Westen sogar das Spiel „World of Warcraft 3“ kreierte. Am Ende dieser Kette von Verwechslungen stand die Forderung des baden-württembergischen Innenministers Heribert Rech ein eSport-Turnier zu verbieten, weil dort „auch Killerspiele wie „Counterstrike“ und „Warcraft 3“ praktiziert“ wurden. Er bekam Rückendeckung vom medienpolitischen Sprecher der Grünen. Dieser begrüßte die Entscheidung Veranstaltungen zu untersagen, „die solche Killerspiele“ anbieten. Somit wird mittlerweile auch das Strategiespiel „Warcraft III“ als Killerspiel gehandelt.
Bereits beim Begriff des „Killerspiels“ wurde erörtert, dass man diesen in einer sachlichen Debatte nicht benutzen sollte. Praktisch ist er ein Schlagwort, das auf einen Diskurs und nicht auf ein einzelnes Spiel hinweisen soll. Die Spiele, die dennoch öffentlich als „Killerspiele“ gebrandmarkt wurden, haben diesen Status größtenteils nicht verdient. „Warcraft III“ erfüllt als abstrakteres Strategiespiel die von der Politik an ein „Killerspiel“ gestellten Anforderungen nicht und bei „World of Warcraft“ kann man nur über einige Aspekte streiten. Das Spiel in seiner Gesamtheit kann genauso wenig wie das wegen der Hintergrundgeschichte beliebte „Final Fantasy VII“ als „Killerspiel“ überzeugen. Selbst bezüglich des Ego-Shooters „CounterStrike 1.6“ (dt. Version) wird weder von der CSU noch von dem KFN ein Verbot gefordert, da der „Wettbewerbscharakter“ dominiere.
In der Öffentlichkeit werden somit meist Videospiele als „Killerspiele“ bezeichnet, die durch Verwechslungen oder allein wegen ihrer Bekanntheit zu dieser zweifelhaften Ehre gekommen sind. Mit den eingangs genannten Definitionen hat diese Einstufung nichts zu tun.
Weshalb Verbote gefordert werden
Aber auch als Gründe für ein Verbot wird eher auf gesellschaftliche Werte als auf eine drohende Verrohung der Jugend abgestellt. So sagt beispielsweise der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann über gewaltdarstellende Videospiele, dass diese so pervers seinen, „dass es keine Alternative zum Verbot gibt.”. Andere Politiker sehen das zwar ähnlich, haben aber doch gewisse Vorbehalte ihre persönlichen Moralvorstellungen für allgemeinverbindlich zu erklären. So gab der Innenexperte der SPD Wiefelspütz zu, dass er Paintball für sittenwidrig halte, jedoch Zweifel habe „ob eine solche Überzeugung für ein Verbot ausreicht“. Hier warnt selbst ein evangelischer Pfarrer, dass uns am Ende solch einer Mentalität „Kein Gottesstaat [...], aber ein weltlicher Überwachungsstaat“ erwartet. Auch Lorenz Marholdt kommt im Tagesspiegel auf den Punkt: „Unter dieser Regierung wird der Staat zur Moralinstanz – er maßt sich an, darüber zu richten, was gut ist und schlecht. Damit aber löst der Staat kein Problem. Er wird selber zu einem.“.
Welche Spiele verboten werden sollen
Die öffentliche Debatte wird jedoch maßgeblich von solchen Personen vorangetrieben, die die Bewertung eines Videospieles als „Killerspiel“ von den persönlichen Moralvorstellungen abhängig machen. Da diese gezwungenermaßen von Person zu Person unterschiedlich ausfallen gibt es keine einheitlichen Kriterien, an denen man ein „Killerspiel“ erkennen könnte. Die allgemeine Verwirrung um diesen Begriff lässt sich auch gut an einem Beschluss der Frühjahrskonferenz der Innenminister aufzeigen. „Dieser sieht vor, dass [...] ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot virtueller Killerspiele umzusetzen ist.“. Auf Nachfrage, was denn unter „virtuellen Killerspielen“ zu verstehen sei, wurde einem mitgeteilt, dass diesbezüglich ein Ergebnis noch nicht vorliegen würde. Man hatte also beschlossen „Killerspiele“ zu verbieten, obwohl man sich nicht darum im Klaren war, was überhaupt ein „Killerspiel ist. Dies ist aber kein Einzelfall; selbst SPD und Union haben im Koalitionsvertrag festgeschrieben ein Verbot von „Killerspielen“ zu erörtern, obwohl diese nach der Ansicht der Justizministerin bereits verboten sind. Letztendlich kann nur festgestellt werden, dass der Begriff „Killerspiel“ zu unbestimmt und aufgrund der ihm innewohnenden Anklage und zu wertend ist, um ihn in einer sachlichen Debatte zu gebrauchen. Selbst viele Kritiker von Videospielen sind dieser Ansicht, bleiben aber nicht immer konsequent. So bezeichnet der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstitutes Christian Pfeiffer den Terminus „Killerspiele“ als „Kampfbegriff der öffentlichen Auseinandersetzung, der wissenschaftlich wenig ergiebig“ sei, obwohl er ihn regelmäßig gegenüber Medienvertretern und in einem Fachaufsatz gebraucht.
Nun stellt sich die Frage nach der adäquaten Bezeichnung für „Killerspiele“. Zunächst bietet sich entsprechend zur „Gewaltmusik“ der Begriff „Gewaltspiel“ an, wobei dies nicht wirklich den Kern der Sache trifft. Schließlich ist in den Spielen keine Gewalt enthalten, so dass auch eine Übersetzung des englischen „violent videogame“ in „gewalthaltige“ oder „gewalttätige Videospiele“ nicht überzeugt. Dabei ist Letzteres eine besonders unglückliche Wahl, weil ja niemand von Videospielen angefallen wird. Den Terminus „Gewaltverherrlichende Videospiele“ sollten man ebenfalls vermeiden, da dies ein juristischer Fachbegriff ist, der sich auf bereits verbotene Videospiele beschränkt. Sachgerecht wäre die Bezeichnung der „gewaltdarstellenden Spiele“, doch in der Öffentlichkeit hat sich leider das Unwort „Killerspiel“ durchgesetzt. So spricht selbst die Staatsanwaltschaft Darmstadt von „Killerspielen“ und lehnt andere Bezeichnungen als euphemistisch ab:
“Im Falle des Beleidigungstatbestandes ist bereits zweifelhaft, ob es sich bei den Nutzern sogenannter Killerspiele, vom Anzeigeerstatter euphemistisch als “legale gewalthaltige Videospiele” bezeichnet, um eine beleidigungsfahige Personenmehrheit handelt.”
Existieren diese Spiele?
Welche der “gewaltdarstellenden Videospiele” nun tatsächlich als problematisch zu werten und verbotswürdig sind, ist schwer zu beantworten. Zum Teil wird gesagt, dass die Zahl der gewaltverherrlichenden Videospiele 5 % der Spiele ausmachen würde. Diese 5 % sind aber nicht das Ergebnis einer Untersuchung sondern nur die Anzahl der Ego-Shooter, die in einem Jahr der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vorgelegt wurden. Da Ego-Shooter als gewaltdarstellende Spiele nicht zwingend auch gewaltverherrlichend sein müssen – manche kommen sogar ohne Gewalt gegen Menschen aus – ist der Gedanke “Ego-Shooter = zu verbieten” nicht sachgerecht. Ein Blick auf die bereits verbotenen Spiele zeigt auch, dass sich hier neben Ego-Shootern auch Beat ‘em up’s und Third Person Shooter befinden, sich drastische Gewaltdarstellungen also nicht auf Ego-Shooter beschränken. Da von Politikern in ernsthaften Anfragen regelmäßig vermieden wird konkrete Spiele zu nennen, ist eine Aussage darüber, welche Spiele zusätzlich, zu den bereits jetzt unter den § 131 StGB fallenden, verboten werden sollen, leider nicht möglich. Dabei helfen auch Beschreibungen wie die folgende von Uwe Schüneman nicht weiter:
“Bei den “Killerspielen” geht es darum, dass die Spieler selbst zum Töten animiert werden. Sie müssen auf einen Knopf drücken. Dadurch wird etwa ein Arm mit einer Kettensäge abgetrennt. Diese Handlung wird zudem positiv bewertet, wenn man sein Opfer zuvor quält. Fürs Arm-Abtrennen gibt es 100 Punkte, fürs Kopf-Abtrennen 1000 Punkte. Das ist pervers und gehört sofort verboten.”
Ein Spiel mit einem solchen Inhalt gibt es nicht. Selbst von Spielen, in denen der Spieler für ein besonders grausames Vorgehen belohnt wird, ist in Deutschland nur eines im offenen Verkauf erhältlich. Schünemann selbst hat später sogar zugegeben, dass es ein Spiel, das seiner Beschreibung entspricht, nicht geben würde, man aber EIN existierendes Spiel durch inoffizielle Modifikationen in einen solchen Zustand versetzen könne. Den Beweis für die Verfügbarkeit solcher Programme ist er jedoch ebenfalls schuldig geblieben. Abgesehen davon, ob ein Spiel mit einem solchen Inhalt nun existiert oder nicht, wäre die Darstellung dieser Ausnahme als regelmäßiger Inhalt von “Killerspielen” aber dennoch kaum vertretbar.
An dieser Stelle bleibt somit nur festzustellen, dass konkrete Videospiele von der Presse meist nur aufgrund einer Verwechslung als “Killerspiele” bezeichnet werden und es darüber hinaus auch unklar ist, welche Videospiele durch eine Verbotsausweitung zusätzlich erfasst werden sollen. Schließlich stellt man wie Schünemann Spielinhalte dar, deren Existenz nicht einmal geklärt ist, oder verfälscht den Inhalt existierender Spiele. So beschrieb zum Beispiel die FAZ CounterStrike wie folgt:
“Das populäre und indizierte Computer-Onlinespiel Counter Strike [...] das Spiel, in dem man vom Polizisten (sogar die GSG 9) über den Passanten bis hin zum Schulmädchen jeden erschießen soll.”
Dass in dem Spiel weder Passanten noch Schulmädchen vorkommen sei hier nur am Rande erwähnt. Das Spiel ist darüber hinaus auch nicht indiziert. Dass man in der virtuellen Variante von Räuber und Gendarm als Terrorist gegen Polizisten spielt, entspricht aber tatsächlich der Realität.
