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Die Resultate des deutschen Jugendschutzes lassen sich gut an der Anzahl der jährlich indizierten Videospiele ablesen (Grafik 1). Dabei habe ich lediglich Videospiele gezählt, die aufgrund der enthaltenen Gewaltdarstellungen indiziert wurden. Auch habe ich nicht die Einträge sondern die in der Liste enthaltenen Spiele gezählt. Im Jahr 2005 wurden beispielsweise 29 Videospiele indiziert, vier davon sind “Quake 4″. Jeweils EU- und US-Version des ursprünglichen Spieles und der Special-Edition. Drei weitere sind “Cold Fear”: PC-, PS2- und xbox-Version. So komme ich natürlich auf weit weniger Indizierungen, empfinde meine Statistik aber als aussagekräftiger. Im Zeitraum von 1992 bis 2000 scheint es sich bei sämtlichen Indizierungen um Computerspiele zu handeln. Da in der Liste die Plattform leider überwiegend nicht angegeben ist musste ich etwas recherchieren. Wenn es eine PC-Version gab, habe ich die Indizierung den Computern gut geschrieben. Möglicherweise betraf die Indizierung aber eine Konsolenversion. Ab 2000 werden meine Daten verlässlicher.

Die Anzahl der absoluten Indizierungen ist selbstverständlich nicht besonders aussagekräftig. Interessanter wäre der prozentuale Anteil indizierter Computerspiele (Grafik 2). Um diesen zu berechnen habe ich die jährlich von der USK durchgeführten Prüfungen verwendet, die leider erst 1994 gegründet wurde. Zusätzlich habe ich den prozentualen Anteil der Spiele mit dem Kennzeichen “ab 18″ bzw. seit 2003 mit dem Kennzeichen “keine Jugendfreigabe” angeführt. Wahrscheinlich aufgrund der Änderung des Jugendschutzgesetzes wurden seit 2002 ca. drei mal mehr Videospiele zur Prüfung vorgelegt. Um dennoch eine konstante Vergleichsgröße für die Anzahl der Indizierungen zu erhalten habe ich einen fiktiven Wert berechnet. Auch 1994 habe ich die Anzahl der Prüfungen nach oben hin korrigiert.

Für den Zeitraum von 2000 bis 2007 habe ich auch die Indizierungen und Einstufungen “ab 18″ für Konsolen recherchiert (Grafik 3). Insbesondere bei dem Anteil der Indizierungen haben die Konsolen den Videospielen unlängst den Rang abgelaufen. Weshalb mehr als doppelt so viele Konsolen- wie Computerspiele indiziert werden kann ich mir nicht erklären. Die mit der Anzahl der verschiedenen Konsolenplattformen einhergehende Vervielfachung der Indizierungen habe ich bereits herausgerechnet.

Die folgenden Grafiken zeigen sämtliche je von der USK geprüfte Computerspiele (Grafik 4). Es wird deutlich, dass, selbst wenn man in den Medien noch nicht als Killerspiele bezeichnete Genres wie Rollenspiele, Strategiespiele und Simulationen, zu den Gewaltspielen zählt, die Gewalt beinhaltenden Spiele nicht die Mehrheit darstellen. Die Shooter machen tatsächlich nur 8 % aller Spiele aus, und haben somit sogar absolut einen geringeren Anteil als Strategie- oder auch Sportspiele.

Wenn man sämtliche von der USK vergebenen Altersfreigaben sowie Indizierungen durch die BPjM nach ihrer Häufigkeit ordnet, kann man sehen, dass der Großteil der Spiele eine Altersfreigabe von 0 Jahren hat (Grafik 5). Spaltet man die Freigaben in “Gewaltfreie Computerspiele” und “Gewalthaltige Computerspiele” auf, wird es noch deutlicher. Bei den friedlicheren Spielen sind nicht einmal 5 % der Spiele Jugendlichen über 16 Jahren vorbehalten. Bei den gewalthaltigen Spielen halten sich Freigaben über bzw. unter 16 Jahren in etwa die Waage.

Das Extrem sind hier, zurecht, die Shooter. Mehr als 90 % von ihnen dürfen nur Jugendliche über 16 Jahren erwerben und jedes 5. Spiel ist indiziert. Diese Zahl sollte man im Hinterkopf behalten, wenn Wissenschafter, wie Christian Pfeiffer, eine stärkere Anwendung der Indizierung fordern, weil nur 1 % der neu erscheinenden Spiele indiziert werden würden. Unter all diesen Spielen befinden sich auch “Ponyhofspiele”, die sicherlich keine Altersfreigabe “ab 18″ oder eine Indizierung notwendig haben. Bei den tatsächlich virtuelle Gewaltdarstellungen beinhaltenden Spielen ist der Anteil der indizierten Spiele weitaus höher.