Sofortprogramm

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(Sofortprogramm wurde umgesetzt)

a) Ausweitung der Indizierung

Familienministerin von der Leyen fordert eine Verschärfung des Jugendschutzes, für die insbesondere die Anforderungen an eine Indizierung gesenkt werden sollen. So sollen sowohl die Tatbestandsmerkmale der Indizierung kraft Gesetzes als auch die der BPjM geändert werden. 

- Indizierung Kraft Gesetzes

So soll neben den bisherigen Alternativen des § 15 JuSchG, wonach Schriften unter anderem kraft Gesetzes indiziert sind wenn sie:

- “die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt”:

- “den Krieg verherrlichen”.

- “offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden”.

Zukünftig eine Schrift auch indiziert werden, wenn sie:

Version 1.0

- “besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen”.

Version 1.1

- “besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen”. (Quelle)

- Indizierung durch BPjM

Die Bundesprüfstelle hat Spiele und Filme* nach § 18 I JuSchG zu indizieren die:

“geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden [...]. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.”

Zukünftig soll dies ergänzt werden (blau):

Version 1.0

- (Medien in denen) “Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden”.
- (Medien in denen) “deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit ‘Leben sammeln’ oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird”.

Version 1.1

- (Medien in denen) “Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden
- (Medien in denen) “Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird”.

b) Testkäufe

Es soll mit Testkäufen geprüft werden, ob sich Geschäfte an die Freigaben halten und diese nicht an Kinder oder Jugendliche verkaufen, für die das Spiel nicht geeignet ist.
Der Gedanke, dass Kinder als Spitzel missbraucht werden, ist auf wenig Gegenliebe gestoßen. Grüne, FDP, der Deutsche Kinderschutzbund und SPD lehnen den Vorschlag ab:

“Das grenzt an Kindesmissbrauch.” (Quelle)

Von der Leyen hat aufgrund massiver Kritik den Vorschlag zurückgezogen (Quelle).

c) Kennzeichnung

Die Prüfsiegel der USK (Altersfreigabe) soll künftig bei der 
Verpackung:

“links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und (auf) dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern”

angebracht werden müssen. 

Das Ergebnis einer solchen “seniorengerechten” Anbringung
können Sie oben betrachten.

d) Umrüstung von Kassensystemen 

“Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen, damit das Verkaufspersonal durch akustische oder optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen wird.”

- Am “Runden Tisch” hat man sich darauf verständigt, dass für solche Systeme geworben werden soll.

e) Mehr Personal

“Zudem möchte ich die Länder dafür gewinnen, dass sie kurzfristig ihr personelles Engagement bei der USK verstärken. Wir werden dann mehr Personal für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung haben.”

f) Beteiligung der BPjM an der USK

“Durch die Mitwirkung von Vertretern der BPjM an den Prüfungen der USK soll sichergestellt werden, dass die Indizierungskriterien verstärkt in die Entscheidungen einfließen.” 

g) Strafen
 
- Am Runden Tisch wurde darüber gesprochen, die Strafen bei Verstößen zu erhöhen.
* Nach der neuen Regelung wären nicht nur Spiele sondern auch Filme indiziert, wenn in ihnen “Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird”. Filme wie Beverly Hills Cop, Bad Boys 2, oder Shaft (bisher ab 12 oder 16) wären somit zukünftig nicht nur ab 18 sondern darüber hinaus auch indiziert.