Evaluation

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Im Herbst 2006 wurde von Bund und Ländern eine regelmäßge Überprüfung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Ziel ist es den Jugendschutz zu verbessern bzw. ähnlich wie beim Sofortprogramm von Ursula von der Leyen Kinder und Jugendliche vor extremer Gewalt beinhaltenden Videospielen zu schützen. Konkrete Maßnahmen, die bekannt geworden sind, wären:

- Überprüfung der Verbote durch Testkäufe bei Händlern.

- Einführung einer europäischen Liste verbotener Spiele.

- Bezüglich der Kompetenzen der USK scheint man sich der nordrhein-westfälischen Landesregierung anschließen zu wollen, wonach es Ziel sein müsse:

die rechtlichen Voraussetzungen zur Kennzeichnung von Spielen im Online – Bereich gemäß dem Verfahren im Bereich der Bildträger zu schaffen.” (Wurde 2010 beschlossen.)

- Umgestaltung der USK Prüfsiegel. Sie sollen ähnlich wie die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln aussehen.

Beispiel: