Frontal21
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“Videogemetzel im Kinderzimmer”, 09.11.2004
1. Fehlgeschlagene Gesetzesänderung
Durch die folgende Aussage wird der Eindruck erweckt, dass die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes gescheitert sei. Warum das der Fall sein könnte wird aber nicht klar.
“Ein Großteil der Spieler kommt mit diesen Videospielen in Kontakt, viele metzeln stundenlang. Und dabei sollte doch nach Erfurt alles anders werden. [...] Danach wurde, gut gemeint, das Jugendschutzgesetz geändert und alles wurde schlimmer.”
- Durch die Änderung des Jugendschutzgesetzes wurden Altersfreigaben, die zuvor lediglich Empfehlungen darstellten, verbindlich. Auch darf jedes Spiel, dass keine Altersfreigabe hat, lediglich an Erwachsene verkauft werden. Es ist nun weitaus strenger als z.B. das europäische System. Tatsächlich wurde durch die Gesetzesänderung das Jugendschutzgesetz erheblich verschärft. Die Aussage, dass es zu einer “Verschlechterung” des Jugendschutzes geführt habe ist daher falsch.
2. Schusstraining mit Videospielen
“Erinnern Sie sich noch? An den Jungen, der in seine Schule marschierte und unter Lehrern und Schülern ein Massaker anrichtete? Er soll mit einem brutalen Videospiel das Zielen trainiert haben.”
Die Möglichkeit, durch den Umgang mit einer Computermaus, die Handhabung einer Waffe zu erlernen, ist für mich nach wie vor eine recht abenteuerliche Vorstellung. Es mag sein, dass man am PC etwas Wissen über Waffen erlangen kann, aber die Aussage, dass man am PC das Zielen trainieren könne, ist definitiv falsch.
3. Doom 3 für Jugendliche geeignet?
Es wird eine Gruppe von Jugendlichen gezeigt, die Doom 3 Spielen. Durch die folgende Aussage, dass das Spiel “Nicht-jugendgefährdend” sei, versucht Frontal21 zu suggerieren, dass es für Jugendliche geeignet sei.
“Es gibt nur ein Ziel; töte deine Gegner. Doom 3, eines der brutalsten Computerspiele. Das Horror-Spiel ist nicht indiziert, gilt als nicht-jugendgefährdend. Und das mit staatlichen Stempel.”
Das ist aber mitnichten der Fall. Das Spiel hat vielmehr die Altersfreigabe “Keine Jugendfreigabe” erhalten. Das bedeutet:
“Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts- fähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.”
Folglich ist die Weitergabe solcher Spiele an Kinder und Jugendliche bei Strafe untersagt. Dies lässt der Beitrag nicht nur unter den Tisch fallen, sondern versucht auch noch mit der Aussage, dass es nicht jugendgefährdend sei, beim Zuschauer den gegenteiligen Eindruck zu erwecken. Dieser ist aber falsch.
4. Spielinhalt von Doom 3
Es wird behauptet, dass in Doom 3 einziger Inhalt sei “Opfer” zu verstümmeln.
“Das Gemetzel ist beliebt bei Jugendlichen. Stundenlanges “Splattern”, wie das Verstümmeln von Opfern in der Computerszene genannt wird, ist die einzige Handlung.”
Wenn in dem Spiel jemand ein “Opfer” ist, dann der Spieler. Er befindet sich in einer Marsbasis und muss sich angreifenden Zombies erwehren. Dabei ist es das Ziel, die Zombies zu erschießen, bevor sie einen selbst töten.
5. Unterstellen einer Kausalität
Im Beitrag findet sich auch diese obligatorische Aussage;
“Erfurt vor zwei Jahren. Im Blutrausch tötet ein Schüler Lehrer und Schüler, wie im Computerspiel. Der Täter war begeisterter Nutzer dieser Gewaltspiele.”
Durch diesen Satz unterstellt Frontal21:
- dass es ein Computerspiel gäbe, in dem es das Ziel ist Lehrer und Schüler zu töten. Mir ist ein solches nicht bekannt, so dass, sofern ein solches Spiel nicht doch existiert, die Aussage falsch ist.
- dass es eine Verbindung zwischen dem Amoklauf und dem Umstand, dass der Täter am Computer spielte, gibt. Selbst dafür, dass Videospiele die Aggressivität erhöhen könnten, gibt es keine Belege. Wenn auch nicht zwingend falsch ist dieser Zusammenhang damit nur ein unbewiesene Vermutung.
6. Folgen der Gesetzesänderung
Es wird gesagt, dass BPjM und USK gemeinsam für die Erteilung von Altersfreigaben verantwortlich sind:
“Das Entsetzen ist groß, nach Erfurt soll ein neues schärferes Gesetz Jugendliche schützen, speziell vor den brutalen Computerspielen. Die Unterhaltungssoftwareselbstkontrolle, kurz USK, ist jetzt gemeinsam mit den obersten Landesjugendbehörden für die Alterseinstufung verantwortlich.”
Diese Aussage ist etwas irreführend. Sowohl vor als auch nach der Gesetzesänderung hat ausschließlich die USK Altersfreigaben erteilt. Der einzige Unterschied ist, dass diese seit 2003 verbindlich und nicht lediglich Empfehlungen sind. Die BPjM ist dagegen für die Indizierung von Videospielen zuständig.
Es gibt nur einen Punkt, bei dem sich USK und BPjM in die Quere kommen können. Wenn die USK einem Spiel bereits eine Altersfreigabe erteilt hat, kann die BPjM dieses Spiel nicht mehr indizieren. Wenn die Voraussetzungen für eine Indizierung vorliegen, darf die USK dem Spiel aber ohnehin keine Altersfreigabe erteilen. Die Möglichkeit, dass die USK einem Spiel eine Altersfreigabe erteilt hat, weil sie dachte, dass es nicht jugendgefährdend sei, wohingegen es die BPjM für jugendgefährdend hält, kann praktisch natürlich auftauchen. Aber hier von einer “gemeinsamen” Verantwortlichkeit für Altersfreigaben zu sprechen, ist meines Erachtens falsch.
7. Unterstellen von Ineffizienz
Der folgende Satz ist sehr manipulierend gestaltet:
“3500 Spiele sind hier geprüft worden, fast alle sind im Handel. Nur 23 Spiele haben keine Freigabe bekommen. Selbstzufriedenheit im Amt.”
Die Redaktion will bei dem Zuschauer natürlich suggerieren, dass die USK jedem Mist eine Altersfreigabe erteilen würde, wo ja nur 23 Spiele keine Altersfreigabe bekommen haben. Um die Relevanz dieser Zahlen zu verstehen sollte man folgendes wissen:
Punkt 1: Ein Spiel wird nur geprüft, wenn der Hersteller es zur Prüfung vorlegt. Dass macht er aber nur, wenn er sich sicher ist, dass das Spiel mindestens ab 18 freigegeben wird. Wenn man dieses Wissen im Hinterkopf hat, sollte es nicht verwundern, dass “nur” 23 Spiele keine Altersfreigabe erhalten haben. Sie würden doch auch nicht für eine Fahrprüfung antreten, und auch noch dafür bezahlen, wenn Sie wissen, dass Sie durchfallen werden. Diesbezüglich ist die Aussage also irreführend.
Punkt 2: Noch ein kleiner Hinweis. Frontal21 findet es anscheinend erschreckend, dass fast alle der 3500 Spiele im Handel sind. Unter diesen befinden sich auch Spiele wie “Mein erstes Pony“. Bei solchen Spielen sollte es kein Skandal sein, wenn sie zumindest an Erwachsene verkauft werden dürfen. Es wäre wohl auch vertretbar diese Spiele Kindern, der Zielgruppe, zugänglich zu machen. Der Anteil der “problematischen” Spiele ist eher gering. So wurden z.B. nur 441 Shooter geprüft. Die suggerierte Vermutung, dass es sich bei diesen 3500 Spielen um “Gewaltspiele” handeln würde, ist also falsch.
Punkt 3: Durch die Aussage, dass nur 23 von 3500 Spielen keine Altersfreigabe erhalten haben, wird ein falscher Eindruck erweckt. Nämlich dass in Deutschland nur 23 Spiele indiziert oder verboten sind. Das ist aber falsch, alleine 500 Computerspiele sind indiziert. Andere Videospiele nicht mitgezählt.
8. Arbeit der USK
Frontal21 stellt die Arbeitsweise der USK in Frage:
Hilse:
“Man kann über einzelne Sachen immer diskutieren, Sie kennen das, man kann immer unterschiedlicher Auffassung sein. Aber ich denke mal, dass sich die freiwillige Selbstkontrolle in diesem Bereich absolut bewährt hat. Ja.”
Sprecher:
“Bewährt? Ein Hohn bei Spielen wie “Hitman: Contracts”. Sinnloses Morden im Sanatorium ist hier Spielinhalt.”
Die USK ist Bestandteil des schärfsten Jugendschutzes weltweit. Darüber hinaus attestiert das Hans-Bredow-Institut der USK:
“Inhaltlich stehen die Kriterien, die die USK derzeit anwendet, weitgehend in Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Wirkung von Computer- und Videospielen.”
Ein “Versagen” kann man der USK nicht vorwerfen. Man sollte sich vielmehr im Klaren darüber sein, was die Aufgabe ist. Spiele sollen nur für die Altersgruppen freigegeben werden, für die sie geeignet sind. Hitman ist für Kinder oder Jugendliche keiner Altersgruppe geeignet und hat folgerichtig keine Jugendfreigabe bekommen und darf nur an Erwachsene verkauft werden. Wo ist das Problem?
9. Inhalt von Hitman
Der Inhalt von Hitman wird falsch dargestellt. Der Spieler ist, wie Sylvester Stallone in dem Film Assassins, ein Auftragsmörder. Er muss pro Einsatz immer nur die eine Zielperson töten. Bei der handelt es sich in der Regel um Pädophile, Mafiabosse und andere Verbrecher. Für jeden Zivilisten und jede Wache, die der Spieler sonst noch tötet, bekommt er weniger Punkte. Damit muss er vorsichtiger Vorgehen als Will Smith in “Bad Boys” oder Daniel Craig in “James Bond”. Ziel ist also unerkannt die Zielperson zu liquidieren und ungesehen zu entkommen. Frontal21 zeigt dagegen einen Ausschnitt, in dem blind durch die Gegend geschossen wird.
10. Rückgang von Indizierungen
Es wird der USK vorgeworfen, dass sie Spiele als nicht-jugendgefährdend bewerten würde, obwohl deren Vorgänger noch jugendgefährdend gewesen sein sollen.
“Eine Vorgängerversion hat die damals zuständige Bundesprüfstelle noch indiziert, das heißt es konnte nicht offen gekauft werden, das Spiel gab es nur unter der Ladentheke. Die aktuelle Fassung ist mindestens so brutal und frei erhältlich ab 18. Das bedeutet für “Hitman: Contract” und ähnliche Gewaltspiele, können die Hersteller offen werben.”
“Was umso schwieriger ist, wenn man sich überlegt, dass die Vorgänger-Spiele, von einer Brutalität und Grausamkeit, schon von der Bundesprüfstelle verboten wurden und jetzt nicht. Also hier muss eingegriffen und was geändert werden.”
“Das hat offensichtlich System bei der USK, Killerspiele wie Max Payne 2 oder Mortal Combat werden nicht als jugendgefährdend bewertet. Spielinhalt auch hier, töten.”
Zu erst sollte man sich klar machen, was überhaupt kritisiert wird. Die Vorgänger der Spiele waren indiziert, wohingegen die Nachfolger “nur” das Kennzeichen “Keine Jugendfreigabe” erhalten haben. Nach wie vor dürfen also ausschließlich Erwachsene diese Spiele kaufen. Der einzige Unterschied ist, dass die Nachfolger, anders als die Vorgänger, keinen Handelsbeschränkungen und Werbeverboten unterliegen. Maßnahmen die eigentlich eher die Erwachsenen als die Jugendliche treffen, die die Spiele ja ohnehin nicht kaufen dürfen. Es stimmt, dass die Anzahl der Indizierungen zurückgeht, obwohl die Gewalt in den Spielen immer detaillierter dargestellt wird. Aber ist dieser Rückgang schlimm?
Es wurden früher Spiele indiziert, deren Inhalt weniger brutal als jeder “Stirb Langsam” Film oder “Der Soldat James Ryan” waren. Dabei sind diese natürlich in der Gewaltdarstellung weitaus realistischer als Spiele je sein können. Aber trotzdem sind diese Filme ab 16 freigegeben, also für Jugendliche erhältlich. Spiele, mit einem weniger schlimmen Inhalt, sind nur für Erwachsene freigegeben und Frontal21 fordert darüber hinaus, dass diese auch noch indiziert werden sollen. Warum? Was ist der Hintergrund, dass Spiele viel härter als Filme behandelt werden, wobei letztere die Aggressivität stärker als Videospiele beeinflussen? Die Antwort aus einem Chat der BPB:
“Mit Fernsehgewalt existiert inzwischen eine breite Erfahrung in der Elterngeneration, mit Computerspielgewalt nicht. Wenn die Elterngeneration hier kompetenter ist, kann es sein, dass der offizielle Jugendschutz hier nicht mehr so stark aktiv werden muss, wie er jetzt sein sollte.”
(Matthias Kleimann)
Spiele werden auch aus dem Grund, dass Eltern sich mit ihnen nicht auskennen und ihnen gegenüber irrationale Ängste haben, härter als nötig bewertet. Ich halte es für vertretbar, dass man 35 Jahre nach dem ersten Videospiel und 15 Jahre nach dem ersten Shooter, den Eltern zutraut in dem Umgang mit Computern eine gewisse Medienkompetenz entwickelt zu haben, so dass man anfangen kann die Härte bei der Behandlung von Videospielen auf das tatsächlich notwendige zurückzuschrauben.
11. Chartplatzierungen
Frontal21 meint, dass brutale Spiele die Hitlisten beherrschen:
“Und was noch bedenklicher ist, die Metzelspiele sind überall im Handel in den Hitlisten ganz oben.”
- Die meistverkauften Videospiele sind in Deutschland (Quelle, nicht mehr verfügbar):
- Sims 2 Haustiere
- Anno 1701
- GTR
- Gothic 3
Keines von diesen wird gemeinhin als “Metzelspiel” angesehen.
- Die Top 10 der in der Woche vor dem 01.10.2007 bei Saturn verkauften Spiele:
- Die Sims 2: Gute Reise!
- Fifa 08
- Bioshock
- Medal of Honor: Airborne
- World in Conflict
- World of Warcraft: The Burning Crusade
- Medieval 2: Total War Kingdoms
- Die Siedler: Aufstieg eines Königreiches
- CounterStrike Source
- Guild Wars
Nur drei dieser Spiele, 3., 4. und 9., sind Shooter.
Zum Zeitpunkt der Ausstrahlung, 2004, waren 2 Ego-Shooter in den Top 10. Die Aussage, dass “Metzelspiele” überall “ganz oben” in den Hitlisten sind bzw. waren, ist also falsch.
12. Durchsetzung
Es wird der USK vorgeworfen, dass es falsch sei den Jugendschutz auf Verkäufer abzuwälzen:
Hilse:
“Wir reden auch bei Mortal Combat über Erwachsene und nicht über die Jugendgefahr. Ich muss das nochmal sagen, weil Sie immer wieder sagen; Ja das beinhaltet dies und jenes. Es ist die Frage; Darf man diesen Inhalt Erwachsenen zumuten. So!”
Fromm:
“Aber die Spiele werden beworben in genau den Zeitschriften, die primär von Jugendlichen gelesen werden. Die Spiele liegen aus in den Geschäften und man (kann) da jetzt ja nicht den Verkäuferinnen zumuten, dass sie die Arbeit leisten, die eigentlich der Jugendschutz leisten müsste.”
Hilse:
“Das ist aber genau die Aufgabe, das ist aber genau die Aufgabe, natürlich!”
Sprecher:
“Aggressive Werbung in den Kaufhäusern. Die Altersbeschränkungen sind fast wirkungslos. Der Jugendschutz wird auf die einzelnen Verbkäuferinnen verlagert. Eine Stichprobe ergibt; Gleich im ersten Geschäft kann der 14-Jährige Ken das Killerspiel “Doom 3″ kaufen. Freigegeben ab 18.”
Herr Hilse tut mir fast leid. Weiß Herr Fromm, was er da sagt? Die USK dürfe Spielen nicht die Altersfreigabe “Keine Jugendfreigabe” erteilen, weil man den Verkäufern nicht zumuten könne, diese nur an Volljährige zu verkaufen? Was ist das für eine Begründung? Ist das überhaupt eine Begründung? Gesetze haben es an sich, dass sie nur wirken, wenn sie befolgt werden. Warum ist bei Alkohol, Tabakwaren, Waffen, Medikamenten, etc. möglich Verkäufern zuzumuten, dass sie diese nur an Volljährige verkaufen dürfen, bei Videospielen aber nicht?
13. Kompetenzen der USK
Es wird der USK vorgeworfen, dass sie zu wenig Spiele indiziert.
“Dass nunmehr durch die unabhängige Selbstkontrolle Filme und solche Spiele nicht indiziert und damit verboten werden, ist nicht akzeptabel.”
Es stimmt tatsächlich, dass die USK wenig Spiele indiziert, nämlich gar keine. Das darf sie auch gar nicht. Nur die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann indizieren.
14. Handlungsbedarf
“Das sind ja Dinge die diametral entgegenstehen, den Wertentscheidungen des Grundgesetzes. Und ich denke das man sich anschauen muss, ob die gesetzlichen Grundlagen heute richtig sind und vollständig sind, ob sie funktionieren, vielleicht auch verändern muss. Und man muss sich anschauen ob da, wo gesetzliche Grundlagen ausreichend vorhanden sind der praktische Gesetzesvollzug und die Überprüfung ausreichend ist. Und darüber muss man in Deutschland Diskussionen führen. Denn so, wie es ist, kann es nicht bleiben.”
Im Grundgesetz steht nicht nur, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, sondern es gibt auch Dinge wie Meinungsfreiheit und Zensurverbot. Da in Videospielen auch nur virtuelle Komparsen fallen ist es durchaus vertretbar, dass man bei einer Abwägung dieser Werte zu dem Ergebnis kommt, dass man Spiele, in denen virtuelle Menschen erschossen werden, nicht grundsätzlich verbieten muss. Genauso wenig wie Filme, Bücher oder Hörspiele, in denen Menschen fiktiv sterben.
15. Polizisten sind Mörder
Es wird folgendes Szenario in einem Spiel gezeigt: Auf der Straße in einer Stadt befindet sich ein Mann auf dem Bürgersteig, der eine Frau als Geisel genommen hat. Er hält ihr eine Pistole an die Schläfe. Mehrere Polizeiwagen haben ihn eingekreist, hinter denen die Beamten in Deckung gegangen sind. Der Spieler befindet sich als Scharfschütze auf einem Hochhaus und schafft es den Geiselnehmer zu erschießen, so dass die Frau gerettet ist. Daraufhin wird der Schuss des Spielers mit den Worten “Du bist der Größe!” gelobt.
“Du bist der größte, perverses Lob für einen gezielten Mord. Auch die Vorgängerversion war früher indiziert. Dieses Gewaltspiel ist heute erhältlich.”
Abgesehen davon, dass ich ausufernden Befugnisse der Polizei kritisch gegenüber stehe (Stasi 2.0), ist der finale Rettungsschuss meines Wissens gesetzlich erlaubt, § 46 II BremPolG. Dass diese Regelung einen bitteren Beigeschmack hat ist nicht von der Hand zu weisen, wo auch der Hinweis, dass diese Regelung “das Grundrecht auf Leben einschränken” würde, recht zynisch wirkt. Trotzdem finde ich es verwunderlich, dass Frontal21 Beamten, die in eine solche Situation kommen, einen “gezielten Mord” vorwirft.
16. Ziel des Jugendschutzes
Frontal21 wirft der USK vor, dass es mehr brutale Videospiele geben würde.
“Die USK sollte den Jugendschutz verbessern, das Gegenteil ist der Fall. Mehr brutale Gewaltspiele statt weniger.”
Dieser Vorwurf ist irreführend. Durch die Gesetzesänderung von 2003 sollte der Jugendschutz verbessert werden. Nämlich dadurch, dass die Altersfreigaben der USK verbindlich werden. Das ist auch geschehen. Jugendschutz heißt nicht, dass (möglicherweise) jugendgefährdende Spiele verboten werden. Jugendschutz heißt, dass Jugendliche solche Spiele nicht bekommen sollen.
17. Beckstein
Ein Argument für ein “Killerspielverbot” von Herrn Beckstein:
“Ich sage wir brauchen Herstellungsverbote, denn die Technik hat sich ja so entwickelt, dass der einzelne Träger dieser Spiele ja nicht mehr sehr viel kostet, so dass der Preis für Verleihen und Verkauf nicht mehr sehr unterschiedlich ist. Und ich sage, wenn etwas auf dem Markt ist, dann wird es immer von Jugendlichen erworben und dann auch schwarz kopiert und weiter vertrieben.”
Man muss Videospiele generell verbieten, weil Jugendliche es sich mittlerweile leisten können sich diese auch illegal zu besorgen? Herr Beckstein; Bier und Zigaretten sind für Jugendliche ebenfalls erschwinglich…
18. Gewaltenteilung
Panorama wirft der Politik Folgendes vor:
“Herstellungsverbote, das klingt gut. Bis jetzt schafft es die Politik aber noch nicht einmal bestehende Gesetze anzuwenden. Ein Armutszeugnis.”
- Darf ich die Lektüre dieses Artikels empfehlen, er dürfte Missverständnisse aus den Weg räumen. Darüber hinaus möchte ich den Begriff “grundgesetzkonforme Auslegung” in den Raum schmeißen. Alle staatliche Gewalt, auch die vollziehende, ist an Grundrechte gebunden. Ein Gesetz darf nur so weit angewendet werden, wie dessen Anwendung nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Es wird davon ausgegangen, dass selbst bei einem schärferen Gesetz nicht mehr Spiele als bisher verboten werden dürften, da man bereits jetzt an der Grenze zur Grundrechtswidrigkeit ist:
“Wir gehen davon aus, dass eine juristisch belastbare Definition des Begriffs “Killerspiel” deckungsgleich wäre mit dem, was bisher schon – und aus guten Gründen – durch Paragraph 131 Strafgesetzbuch (StGB) verboten ist.” (Quelle)
- Es stimmt also, dass bestehende Gesetze möglicherweise nicht in dem Umfang angewendet werden, wie sie könnten. Das dürfte man aber auch gar nicht, da man ansonsten gegen das Grundgesetz verstoßen würde.
